Was ist der Toleranzabzug?
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird ein Toleranzwert abgezogen. Dieser Abzug berücksichtigt die technisch bedingte Messungenauigkeit des verwendeten Messgeräts. Erst nach dem Abzug ergibt sich die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung.
Höhe des Toleranzabzugs
Die Standardregel lautet:
- Bis 100 km/h: 3 km/h werden abgezogen
- Über 100 km/h: 3 % der gemessenen Geschwindigkeit werden abgezogen
Beispiel: Gemessene Geschwindigkeit 83 km/h in einer 50er-Zone. Nach Toleranzabzug: 83 − 3 = 80 km/h. Vorwerfbar: 30 km/h zu schnell.
Beispiel 2: Gemessene Geschwindigkeit 156 km/h auf der Autobahn (erlaubt: 120 km/h). Toleranzabzug: 156 × 3 % = 4,68, aufgerundet auf 5 km/h. Vorwerfbar: 156 − 5 = 151 km/h, also 31 km/h zu schnell.
Messverfahren im Überblick
In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz:
- Radar (z.B. Traffipax, Multanova): Misst Geschwindigkeit über reflektierte Radarwellen. Weit verbreitet, aber fehleranfällig bei Mehrspurverkehr.
- Laser/LIDAR (z.B. TraffiStar, Leivtec XV3): Misst über Laserpulse. Sehr genau, aber die Geräte müssen korrekt ausgerichtet sein.
- Induktionsschleifen (z.B. Traffipax TraffiPhot): In die Fahrbahn eingelassene Sensoren messen die Geschwindigkeit. Robust, aber fest installiert.
- Section Control (Abschnittskontrolle): Misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Streckenabschnitt. In Deutschland bisher nur pilotweise im Einsatz (z.B. B6 bei Hannover).
- Nachfahren (ProViDa): Polizeifahrzeug fährt hinter dem Betroffenen her und misst per kalibriertem Tachometer oder Video. Toleranzabzug hier: 10–20 % je nach Gerätetyp.
Häufige Messfehler
Nicht jede Messung ist korrekt. Typische Fehlerquellen:
- Fehlende oder abgelaufene Eichung: Jedes Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Ein ungeeichtes Gerät liefert keine verwertbaren Ergebnisse.
- Falscher Aufstellort: Radar- und Lasergeräte müssen in einem bestimmten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Abweichungen können zu Fehlmessungen führen.
- Verwechslung bei Mehrspurverkehr: Bei Radargeräten kann es vorkommen, dass nicht das gemessene, sondern ein daneben fahrendes Fahrzeug geblitzt wird (sog. Zuordnungsproblem).
- Beweisfoto nicht verwertbar: Der Fahrer muss auf dem Foto klar erkennbar sein. Bei Rückseiten-Blitzern (Heckfoto) ist eine Identifizierung des Fahrers oft nicht möglich.
- Fehlende Schulung des Messpersonals: Das Bedienpersonal muss für das jeweilige Gerät geschult sein.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch wegen Messfehlern kann sich lohnen, wenn:
- Das Messprotokoll Auffälligkeiten zeigt
- Das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war
- Die Zuordnung zum Fahrzeug fraglich ist
- Du auf dem Beweisfoto nicht erkennbar bist
- Der Messort oder Messwinkel nicht den Vorgaben entspricht
In diesen Fällen kann ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt eine Akteneinsicht beantragen und die Messdaten durch einen Sachverständigen überprüfen lassen.
Quellen
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
- OLG-Rechtsprechung zur Geschwindigkeitsmessung
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)