Fahrtenschreiber

Stand: April 2026 — nach BKatV und StVO

EU-VO 165/2014, § 23a StVZO, FPersV

Verstöße im Zusammenhang mit dem digitalen und analogen Fahrtenschreiber.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Fahrtenschreiber nicht benutzt oder nicht ordnungsgemäß benutzt – Fahrer A 100 € 1
Schaublatt (analog) nicht eingelegt oder Fahrerkarte (digital) nicht eingesteckt A 100 € 1
Schaublatt oder Fahrerkarte vor Ende der täglichen Arbeitszeit entnommen A 100 € 1
Nachtragungen auf Schaublatt / manuelle Eingaben auf Fahrerkarte nicht vorgenommen A 100 € 1
Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß benutzt – Unternehmer (Duldung/Anordnung) A 300 € 1
Fahrtenschreiber manipuliert oder Manipulation geduldet (Straftat gem. § 268 StGB) A
Wird in der Regel als Straftat (Fälschung technischer Aufzeichnungen) verfolgt. 3 Punkte bei Entziehung der Fahrerlaubnis.
5.000 € 3
Fahrerkarte einem anderen Fahrer überlassen / fremde Fahrerkarte benutzt A 250 € 1
Fahrtenschreiber nicht rechtzeitig prüfen lassen (alle 2 Jahre)
Frist: alle 2 Jahre
100 €
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit
Hinweis für Berufskraftfahrer: Für Inhaber der Führerscheinklassen C, CE, D und DE gelten teils strengere Regelungen. Bereits ein Fahrverbot kann den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.

Häufige Fragen

Die Manipulation eines Fahrtenschreibers ist eine schwere Ordnungswidrigkeit (bis zu 5.000 € Bußgeld und 2 Punkte) und kann zusätzlich als Straftat nach § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen) mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verfolgt werden. Auch der Einbau und die Nutzung von Manipulationsgeräten ist strafbar.

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Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: EU-VO 165/2014, § 23a StVZO, FPersV
Letzte Aktualisierung: 11.04.2026
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