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EU-VO 165/2014, § 23a StVZO, FPersV
Verstöße im Zusammenhang mit dem digitalen und analogen Fahrtenschreiber.
Bußgeldtabelle 2026
| Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Fahrtenschreiber nicht benutzt oder nicht ordnungsgemäß benutzt – Fahrer A | 100 € | 1 | — |
| Schaublatt (analog) nicht eingelegt oder Fahrerkarte (digital) nicht eingesteckt A | 100 € | 1 | — |
| Schaublatt oder Fahrerkarte vor Ende der täglichen Arbeitszeit entnommen A | 100 € | 1 | — |
| Nachtragungen auf Schaublatt / manuelle Eingaben auf Fahrerkarte nicht vorgenommen A | 100 € | 1 | — |
| Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß benutzt – Unternehmer (Duldung/Anordnung) A | 300 € | 1 | — |
|
Fahrtenschreiber manipuliert oder Manipulation geduldet (Straftat gem. § 268 StGB)
A
Wird in der Regel als Straftat (Fälschung technischer Aufzeichnungen) verfolgt. 3 Punkte bei Entziehung der Fahrerlaubnis.
|
5.000 € | 3 | — |
| Fahrerkarte einem anderen Fahrer überlassen / fremde Fahrerkarte benutzt A | 250 € | 1 | — |
|
Fahrtenschreiber nicht rechtzeitig prüfen lassen (alle 2 Jahre)
Frist: alle 2 Jahre
|
100 € | — | — |
| Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit | |||
Hinweis für Berufskraftfahrer: Für Inhaber der Führerscheinklassen C, CE, D und DE
gelten teils strengere Regelungen. Bereits ein Fahrverbot kann den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.
Häufige Fragen
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Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
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StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite:
EU-VO 165/2014, § 23a StVZO, FPersV
Letzte Aktualisierung: 11.04.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
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