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§ 22 StVO, § 23 StVO
Bußgelder für unzureichende oder fehlende Ladungssicherung.
Bußgeldtabelle 2026
| Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Ladung nicht verkehrssicher verstaut oder gesichert A | 60 € | 1 | — |
| Ladung nicht verkehrssicher verstaut mit Gefährdung A | 75 € | 1 | — |
| Ladung nicht verkehrssicher verstaut mit Sachbeschädigung A | 100 € | 1 | — |
| Ladung ragt nach vorn oder hinten mehr als zulässig über das Fahrzeug hinaus | 20 € | — | — |
| Ladung ragt seitlich mehr als zulässig über das Fahrzeug hinaus | 20 € | — | — |
| Vorgeschriebene Kenntlichmachung der Ladung unterlassen | 25 € | — | — |
| Vorgeschriebene Kenntlichmachung der Ladung unterlassen mit Gefährdung | 35 € | — | — |
| Fahrzeughöhe (4 m) oder Fahrzeugbreite (2,55 m) überschritten A | 60 € | 1 | — |
| Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit | |||
Hinweis für Berufskraftfahrer: Für Inhaber der Führerscheinklassen C, CE, D und DE
gelten teils strengere Regelungen. Bereits ein Fahrverbot kann den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.
Häufige Fragen
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Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
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StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite:
§ 22 StVO, § 23 StVO
Letzte Aktualisierung: 11.04.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.