Was ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Wenn Du einen Bußgeldbescheid erhältst, bist Du nicht verpflichtet, diesen einfach zu akzeptieren. Du hast das Recht, Einspruch einzulegen und den Bescheid durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Das regelt § 67 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).
Frist: 14 Tage nach Zustellung
Die wichtigste Regel: Dein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Versäumst Du diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig — Ausnahmen gibt es nur bei unverschuldeter Fristversäumnis (sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, § 52 OWiG).
Wie legst Du Einspruch ein?
Der Einspruch ist schriftlich bei der Behörde einzulegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Die Adresse steht auf dem Bescheid. Folgendes solltest Du beachten:
- Formlos: Eine formlose Begründung reicht aus. Du musst kein Muster verwenden.
- Schriftform: Per Brief, Fax oder — je nach Behörde — per E-Mail oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
- Aktenzeichen angeben: Nenne unbedingt das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids.
- Begründung optional: Du musst den Einspruch nicht sofort begründen, es empfiehlt sich aber.
Mögliche Gründe für einen Einspruch
Häufige und erfolgversprechende Einspruchsgründe sind:
- Messfehler: Das Messgerät war nicht ordnungsgemäß geeicht oder aufgestellt.
- Falscher Toleranzabzug: Der vorgeschriebene Toleranzabzug wurde nicht korrekt angewendet.
- Fahrerverwechslung: Auf dem Beweisfoto ist nicht klar erkennbar, dass Du der Fahrer warst.
- Verjährung: Die Verfolgungsverjährung war bereits abgelaufen.
- Formfehler im Bescheid: Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach Eingang Deines Einspruchs prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Entweder wird der Bescheid aufgehoben oder die Sache wird an das Amtsgericht abgegeben. Dort findet dann eine mündliche Verhandlung statt (§ 69 OWiG).
Kosten und Risiken
Wichtig zu wissen:
- Wird Dein Einspruch abgelehnt und das Gericht bestätigt das Bußgeld, trägst Du die Verfahrenskosten (Gerichtskosten + ggf. Anwaltskosten).
- Das Gericht kann das Bußgeld auch erhöhen — das sogenannte Verbot der reformatio in peius gilt im OWiG-Verfahren nicht.
- Prüfe, ob Deine Rechtsschutzversicherung Verkehrsordnungswidrigkeiten abdeckt.
Tipp für Berufskraftfahrer
Als Berufskraftfahrer können Punkte und Fahrverbote existenzbedrohend sein. Ein Einspruch kann sich daher besonders lohnen — vor allem wenn der Führerschein für Deine berufliche Tätigkeit unverzichtbar ist.
Quellen
- § 67 OWiG
- § 69 OWiG
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)