Punkte in Flensburg — Das Fahreignungsregister

31.03.2026

Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?

Das Fahreignungsregister (FAER) wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es ist der Nachfolger des früheren Verkehrszentralregisters (VZR) und erfasst Verkehrsverstöße, die mit Punkten bewertet werden. Rechtsgrundlage ist § 4 StVG (Straßenverkehrsgesetz).

Das Punktesystem seit 2014

Seit der Reform am 1. Mai 2014 gilt ein vereinfachtes Punktesystem. Das Maximum liegt bei 8 Punkten (vorher 18). Die Bewertung:

  • 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
  • 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
  • 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Die vier Stufen

Je nach Punktestand greift ein abgestuftes Maßnahmensystem:

  • 1–3 Punkte: Vormerkung — Keine Maßnahme, Du wirst lediglich im Register geführt.
  • 4–5 Punkte: Ermahnung — Du erhältst eine schriftliche Ermahnung und den Hinweis auf die Möglichkeit eines freiwilligen Fahreignungsseminars (Punkteabbau: 1 Punkt).
  • 6–7 Punkte: Verwarnung — Du erhältst eine schriftliche Verwarnung. Ein Punkteabbau durch Seminar ist hier nicht mehr möglich.
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis — Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht Dir den Führerschein.

Tilgungsfristen

Punkte werden nach festgelegten Fristen automatisch getilgt (§ 29 StVG):

  • 2,5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten (1-Punkt-Eintragungen)
  • 5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Entzug (2-Punkt-Eintragungen)
  • 10 Jahre: Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (3-Punkt-Eintragungen)

Wichtig: Seit 2014 gibt es keine Überliegefrist mehr. Jeder Eintrag wird unabhängig von anderen Einträgen getilgt — neue Verstöße verlängern die Frist bestehender Einträge nicht.

Punktestand abfragen

Du kannst Deinen Punktestand auf verschiedenen Wegen erfahren:

  • Online beim KBA: Über das Portal des Kraftfahrt-Bundesamts (kba.de) mit neuem Personalausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion — kostenlos.
  • Schriftlich per Post: Formloser Antrag an das KBA, Werderstraße 34, 24116 Flensburg — kostenlos, Bearbeitungszeit ca. 4–6 Wochen.
  • Persönlich beim KBA: Mit gültigem Personalausweis vor Ort in Flensburg — kostenlos, sofortige Auskunft.

Relevanz für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer ist das Punktekonto besonders kritisch: Schon ab 4 Punkten kommt die Ermahnung, ab 6 die Verwarnung. Da der Führerschein die Existenzgrundlage ist, solltest Du Deinen Punktestand regelmäßig prüfen und Verstöße vermeiden.

Quellen

  • § 4 StVG
  • § 29 StVG
  • Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 4 StVG, § 29 StVG, Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
Jetzt kostenlos registrieren
Zustimmung der cookie
Wir schalten in den richtigen Gang – auch beim Datenschutz! Damit kraftfahrer.net für dich optimal läuft und dir passende Jobs und Inhalte bieten kann, verwenden wir Cookies. Du entscheidest, welche Cookies wir nutzen dürfen. Für mehr Infos hier klicken -> Datenschutz Bereich.