Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?
Das Fahreignungsregister (FAER) wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es ist der Nachfolger des früheren Verkehrszentralregisters (VZR) und erfasst Verkehrsverstöße, die mit Punkten bewertet werden. Rechtsgrundlage ist § 4 StVG (Straßenverkehrsgesetz).
Das Punktesystem seit 2014
Seit der Reform am 1. Mai 2014 gilt ein vereinfachtes Punktesystem. Das Maximum liegt bei 8 Punkten (vorher 18). Die Bewertung:
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
- 2 Punkte: Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
- 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Die vier Stufen
Je nach Punktestand greift ein abgestuftes Maßnahmensystem:
- 1–3 Punkte: Vormerkung — Keine Maßnahme, Du wirst lediglich im Register geführt.
- 4–5 Punkte: Ermahnung — Du erhältst eine schriftliche Ermahnung und den Hinweis auf die Möglichkeit eines freiwilligen Fahreignungsseminars (Punkteabbau: 1 Punkt).
- 6–7 Punkte: Verwarnung — Du erhältst eine schriftliche Verwarnung. Ein Punkteabbau durch Seminar ist hier nicht mehr möglich.
- 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis — Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht Dir den Führerschein.
Tilgungsfristen
Punkte werden nach festgelegten Fristen automatisch getilgt (§ 29 StVG):
- 2,5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten (1-Punkt-Eintragungen)
- 5 Jahre: Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Entzug (2-Punkt-Eintragungen)
- 10 Jahre: Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis (3-Punkt-Eintragungen)
Wichtig: Seit 2014 gibt es keine Überliegefrist mehr. Jeder Eintrag wird unabhängig von anderen Einträgen getilgt — neue Verstöße verlängern die Frist bestehender Einträge nicht.
Punktestand abfragen
Du kannst Deinen Punktestand auf verschiedenen Wegen erfahren:
- Online beim KBA: Über das Portal des Kraftfahrt-Bundesamts (kba.de) mit neuem Personalausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion — kostenlos.
- Schriftlich per Post: Formloser Antrag an das KBA, Werderstraße 34, 24116 Flensburg — kostenlos, Bearbeitungszeit ca. 4–6 Wochen.
- Persönlich beim KBA: Mit gültigem Personalausweis vor Ort in Flensburg — kostenlos, sofortige Auskunft.
Relevanz für Berufskraftfahrer
Für Berufskraftfahrer ist das Punktekonto besonders kritisch: Schon ab 4 Punkten kommt die Ermahnung, ab 6 die Verwarnung. Da der Führerschein die Existenzgrundlage ist, solltest Du Deinen Punktestand regelmäßig prüfen und Verstöße vermeiden.
Quellen
- § 4 StVG
- § 29 StVG
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)