Fahrverbot vs. Führerscheinentzug — Der Unterschied

15.10.2026

Fahrverbot und Führerscheinentzug — zwei verschiedene Dinge

Viele verwechseln Fahrverbot und Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis). Tatsächlich handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.

Das Fahrverbot (§ 25 StVG, § 44 StGB)

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme:

  • Dauer: 1 bis 3 Monate
  • Anlass: Ordnungswidrigkeiten (z. B. innerorts mit dem Pkw ab 31 km/h zu schnell, mit dem Lkw über 3,5 t schon ab 26 km/h; wiederholte Verstöße) oder als Nebenstrafe bei Straftaten (§ 44 StGB, bis zu 6 Monate)
  • Ablauf: Der Führerschein wird bei der zuständigen Behörde verwahrt. Nach Ablauf des Fahrverbots erhältst Du ihn automatisch zurück.
  • Fahrerlaubnis bleibt bestehen: Du verlierst nicht Deine Fahrerlaubnis, nur die Berechtigung, davon Gebrauch zu machen.
  • Keine MPU: In der Regel ist keine medizinisch-psychologische Untersuchung nötig.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Die Entziehung der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich: Führerscheinentzug) ist eine dauerhafte Maßnahme:

  • Dauer: Unbefristet — Du verlierst die Fahrerlaubnis komplett.
  • Sperrfrist: Das Gericht legt eine Sperrfrist fest (mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre), während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
  • Anlass: Straftaten im Straßenverkehr, z.B.:
    • Trunkenheit ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
    • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit erheblichem Schaden
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Verwaltungsrechtlich: Auch bei 8 Punkten im FAER entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 StVG).

Neuerteilung nach Entzug

Nach Ablauf der Sperrfrist musst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen. In vielen Fällen verlangt die Behörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), insbesondere bei:

  • Alkoholdelikten ab 1,6 Promille (oder wiederholte Alkoholfahrten)
  • Drogendelikten
  • 8 Punkten
  • Straftaten, die auf charakterliche Nichteignung hindeuten

Was eine MPU kostet, hängt von der Fragestellung ab.

Übersicht: Fahrverbot vs. Entzug

  • Fahrverbot: temporär (1–3 Monate), Führerschein wird verwahrt, keine MPU, OWiG-Bereich
  • Entzug: dauerhaft, Sperrfrist, Neuerteilung nötig, oft MPU, StGB-Bereich

Bedeutung für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer ist der Unterschied existenziell: Ein Fahrverbot von 1 Monat lässt sich oft in den Urlaub legen: Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, darf den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 Abs. 3 StVG). Ein Führerscheinentzug hingegen bedeutet Jobverlust und einen langen Weg zurück zur Fahrerlaubnis.

Quellen

  • § 25 StVG
  • § 44 StGB
  • § 69 StGB
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 25 StVG, § 44 StGB, § 69 StGB
Rechtsstand: 15.10.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Regelsätze für den Normalfall, im Einzelfall mehr oder weniger. Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen dazu.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
Jetzt kostenlos registrieren
Zustimmung der cookie
Wir schalten in den richtigen Gang – auch beim Datenschutz! Damit kraftfahrer.net für dich optimal läuft und dir passende Jobs und Inhalte bieten kann, verwenden wir Cookies. Du entscheidest, welche Cookies wir nutzen dürfen. Für mehr Infos hier klicken -> Datenschutz Bereich.