Fahrverbot und Führerscheinentzug — zwei verschiedene Dinge
Viele verwechseln Fahrverbot und Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis). Tatsächlich handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.
Das Fahrverbot (§ 25 StVG, § 44 StGB)
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme:
- Dauer: 1 bis 3 Monate
- Anlass: Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts, wiederholte Verstöße) oder als Nebenstrafe bei Straftaten (§ 44 StGB, bis zu 6 Monate)
- Ablauf: Der Führerschein wird bei der zuständigen Behörde verwahrt. Nach Ablauf des Fahrverbots erhältst Du ihn automatisch zurück.
- Fahrerlaubnis bleibt bestehen: Du verlierst nicht Deine Fahrerlaubnis, nur die Berechtigung, davon Gebrauch zu machen.
- Keine MPU: In der Regel ist keine medizinisch-psychologische Untersuchung nötig.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)
Die Entziehung der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich: Führerscheinentzug) ist eine dauerhafte Maßnahme:
- Dauer: Unbefristet — Du verlierst die Fahrerlaubnis komplett.
- Sperrfrist: Das Gericht legt eine Sperrfrist fest (mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre), während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
- Anlass: Straftaten im Straßenverkehr, z.B.:
- Trunkenheit ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit erheblichem Schaden
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Verwaltungsrechtlich: Auch bei 8 Punkten im FAER entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 StVG).
Neuerteilung nach Entzug
Nach Ablauf der Sperrfrist musst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen. In vielen Fällen verlangt die Behörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), insbesondere bei:
- Alkoholdelikten ab 1,6 Promille (oder wiederholte Alkoholfahrten)
- Drogendelikten
- 8 Punkten
- Straftaten, die auf charakterliche Nichteignung hindeuten
Die MPU kostet zwischen 350 und 750 Euro (je nach Fragestellung). Die Durchfallquote liegt laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bei rund 36 %.
Übersicht: Fahrverbot vs. Entzug
- Fahrverbot: temporär (1–3 Monate), Führerschein wird verwahrt, keine MPU, OWiG-Bereich
- Entzug: dauerhaft, Sperrfrist, Neuerteilung nötig, oft MPU, StGB-Bereich
Bedeutung für Berufskraftfahrer
Für Berufskraftfahrer ist der Unterschied existenziell: Ein Fahrverbot von 1 Monat kann durch geschickte Fristgestaltung (4-Monats-Frist, § 25 Abs. 2a StVG) in den Urlaub gelegt werden. Ein Führerscheinentzug hingegen bedeutet Jobverlust und einen langen Weg zurück zur Fahrerlaubnis.
Quellen
- § 25 StVG
- § 44 StGB
- § 69 StGB
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)