Fahrverbot vs. Führerscheinentzug — Der Unterschied

31.03.2026

Fahrverbot und Führerscheinentzug — zwei verschiedene Dinge

Viele verwechseln Fahrverbot und Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis). Tatsächlich handelt es sich um zwei grundlegend verschiedene Maßnahmen mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.

Das Fahrverbot (§ 25 StVG, § 44 StGB)

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme:

  • Dauer: 1 bis 3 Monate
  • Anlass: Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts, wiederholte Verstöße) oder als Nebenstrafe bei Straftaten (§ 44 StGB, bis zu 6 Monate)
  • Ablauf: Der Führerschein wird bei der zuständigen Behörde verwahrt. Nach Ablauf des Fahrverbots erhältst Du ihn automatisch zurück.
  • Fahrerlaubnis bleibt bestehen: Du verlierst nicht Deine Fahrerlaubnis, nur die Berechtigung, davon Gebrauch zu machen.
  • Keine MPU: In der Regel ist keine medizinisch-psychologische Untersuchung nötig.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Die Entziehung der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich: Führerscheinentzug) ist eine dauerhafte Maßnahme:

  • Dauer: Unbefristet — Du verlierst die Fahrerlaubnis komplett.
  • Sperrfrist: Das Gericht legt eine Sperrfrist fest (mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre), während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
  • Anlass: Straftaten im Straßenverkehr, z.B.:
    • Trunkenheit ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
    • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit erheblichem Schaden
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Verwaltungsrechtlich: Auch bei 8 Punkten im FAER entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 StVG).

Neuerteilung nach Entzug

Nach Ablauf der Sperrfrist musst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen. In vielen Fällen verlangt die Behörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), insbesondere bei:

  • Alkoholdelikten ab 1,6 Promille (oder wiederholte Alkoholfahrten)
  • Drogendelikten
  • 8 Punkten
  • Straftaten, die auf charakterliche Nichteignung hindeuten

Die MPU kostet zwischen 350 und 750 Euro (je nach Fragestellung). Die Durchfallquote liegt laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bei rund 36 %.

Übersicht: Fahrverbot vs. Entzug

  • Fahrverbot: temporär (1–3 Monate), Führerschein wird verwahrt, keine MPU, OWiG-Bereich
  • Entzug: dauerhaft, Sperrfrist, Neuerteilung nötig, oft MPU, StGB-Bereich

Bedeutung für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer ist der Unterschied existenziell: Ein Fahrverbot von 1 Monat kann durch geschickte Fristgestaltung (4-Monats-Frist, § 25 Abs. 2a StVG) in den Urlaub gelegt werden. Ein Führerscheinentzug hingegen bedeutet Jobverlust und einen langen Weg zurück zur Fahrerlaubnis.

Quellen

  • § 25 StVG
  • § 44 StGB
  • § 69 StGB
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 25 StVG, § 44 StGB, § 69 StGB
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
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