Spesen 2026: Was sich für LKW-Fahrer ändert

05.12.2025 Updated: 16.04.2026 Von Jan Müller
Spesen 2026: Was sich für LKW-Fahrer ändert

Was ändert sich bei den Spesen für Berufskraftfahrer im Jahr 2026? Das Jahr 2026 steht vor der Tür, und für Berufskraftfahrer stellt sich wie jeden Winter die Frage: Tut sich was im Geldbeutel? Die Inflation an den Raststätten ist deutlich spürbar, das Schnitzel kostet mehr, der Kaffee sowieso.

Das Jahr 2026 steht vor der Tür, und für Berufskraftfahrer stellt sich wie jeden Winter die Frage: Tut sich was im Geldbeutel? Die Inflation an den Raststätten ist deutlich spürbar, das Schnitzel kostet mehr, der Kaffee sowieso. Ob die steuerfreien Pauschalen da mithalten, haben wir basierend auf den aktuellen Beschlüssen für euch zusammengefasst.

Hier ist der Überblick – Klartext statt Paragraphen.

1. Deutschland-Spesen: Die Nullrunde

Fangen wir mit der Nachricht an, die viele ärgern wird: Für Touren innerhalb Deutschlands bleibt 2026 alles beim Alten. Trotz gestiegener Lebenshaltungskosten hat der Gesetzgeber die Pauschalen nicht angehoben.

  • Kleine Pauschale (über 8 Stunden): Bleibt bei 14 Euro.
  • Große Pauschale (24 Stunden): Bleibt bei 28 Euro.    
  • An- und Abreisetage: Bleiben ebenfalls bei 14 Euro, egal wie lange ihr an diesem Tag unterwegs wart.

Das bedeutet real leider weniger Kaufkraft als noch vor zwei Jahren. Wer sich an deutschen Autohöfen verpflegt, muss tiefer in die eigene Tasche greifen.

2. Übernachtungspauschale: Weiterhin 9 Euro

Auch bei der Pauschale für das Schlafen in der Kabine gab es keine Bewegung. Nachdem der Satz 2024 von 8 auf 9 Euro angehoben wurde, bleibt er auch 2026 auf diesem Niveau. Politische Diskussionen, diesen Betrag auf 15 oder 20 Euro zu erhöhen, haben es nicht in die Gesetzbücher geschafft. Wichtig bleibt: Ihr bekommt die 9 Euro steuerfrei nur, wenn ihr tatsächlich im LKW übernachtet habt – nicht, wenn ihr zu Hause schlaft.    

3. Auslandsspesen: Hier bewegt sich was!

Wer grenzüberschreitend fährt, darf sich freuen – zumindest teilweise. Das Bundesfinanzministerium passt die Auslandspauschalen zum 1. Januar 2026 an die weltweiten Preise an.

  • Der Trend: In Ländern mit hoher Inflation oder starker Währung steigen die Sätze oft.
  • Beispiele: Für beliebte Transitländer wie die Niederlande oder Österreich liegen die Sätze für den vollen Tag oft bei ca. 50 Euro oder mehr (je nach finaler Tabelle).    
  • Wichtig: Es gilt immer der Satz des Landes, in dem ihr zuletzt wart (bei Rückkehr) oder wo ihr vor 24 Uhr wart. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die neuen Tabellen eurer Lohnbuchhaltung.

4. Achtung Kostenfalle: Sachbezugswerte steigen

Ein technisches Detail, das aber Geld kostet: Die amtlichen "Sachbezugswerte" für Verpflegung steigen 2026.

  • Der Monatswert klettert auf 345 Euro.
  • Das bedeutet: Ein Frühstück wird steuerlich nun mit 2,37 Euro bewertet, ein Mittag-/Abendessen mit 4,57 Euro.

Warum ist das wichtig? Wenn euer Chef euch das Essen bezahlt (z.B. Frühstück im Hotel oder Kantine), muss er euch oft die Spesen kürzen. Die Kürzungspauschalen (20% für Frühstück = 5,60€) bleiben zwar gleich, aber wenn ihr Zuzahlungen leisten müsst, wird es durch die höheren Sachbezugswerte teurer.

5. Der Hoffnungsschimmer: Das Urteil zu den "109 Tagen"

Zum Schluss noch ein spannender Punkt, den ihr im Auge behalten solltet: Beim Bundesfinanzhof (BFH) liegt ein Fall, der für Fernfahrer bares Geld bedeuten könnte. Es geht um die Frage, ob die 9 Euro Übernachtungspauschale auch für An- und Abreisetage gezahlt werden darf, wenn man quasi "im LKW lebt", aber an diesem speziellen Tag keine volle Nacht dort verbringt. Ein Kläger fordert dies für 109 Tage nach. Sollten die Richter hier "Ja" sagen, könnte es Geld zurückgeben.    

Fazit für 2026: Reich wird man durch die Spesen auch 2026 nicht. Im Inland heißt es "Gürtel enger schnallen", im Ausland gleichen die Erhöhungen oft nur die Inflation aus. Unser Tipp: Achtet penibel auf eure Abrechnungen, besonders bei Grenzübergängen, um keinen Euro zu verschenken!


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