Berufskraftfahrer-Qualifikation: Was sich seit dem 18. August 2026 geändert hat

16.09.2026 Von Jan Müller

Berufskraftfahrer-Qualifikation: Was sich seit dem 18. August 2026 geändert hat

Seit 18.08.2026 gilt die neue BKrFQV: IHK-Prüfung in neun Sprachen, Praxisprüfung 210 → 120 Minuten, Sehtest beim Optiker. Alle Änderungen im Überblick.

Berufskraftfahrer-Qualifikation: Was sich seit dem 18. August 2026 geändert hat

Kurz gefasst: Am 18. August 2026 ist die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" in Kraft getreten (verkündet am 17.08.2026, BGBl. 2026 I Nr. 236; Zustimmung des Bundesrates am 10.07.2026). Vier Punkte sind für Fahrer und Speditionen wirklich relevant: Die IHK-Theorieprüfung der beschleunigten Grundqualifikation kann jetzt in neun Fremdsprachen abgelegt werden. Die praktische Prüfung der Grundqualifikation wurde von 210 auf 120 Minuten verkürzt. Den Sehtest für die Lkw- und Busklassen darf jetzt auch ein Augenoptikbetrieb bescheinigen. Und ukrainische Führerscheine lassen sich prüfungsfrei umschreiben. Was sich nicht geändert hat, steht weiter unten — denn genau da liegen die Missverständnisse.

Die Änderungen auf einen Blick

BereichBis 17.08.2026Seit 18.08.2026
Theorieprüfung beschleunigte Grundqualifikationnur auf DeutschDeutsch + 9 Fremdsprachen
Praktische Prüfung Grundqualifikation (gesamt)210 Minuten120 Minuten
davon Fahrprüfung120 Minuten90 Minuten
Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen"bis zu 60 Minutenentfällt vollständig
Sehtest für C1/C/CE, D1/D/DEArzt oder Augenarztzusätzlich: qualifizierter Augenoptikbetrieb
Ukrainischer FührerscheinUmschreibung mit Prüfungprüfungsfreie Umschreibung (Anlage 11 FeV)

Quelle: Erste Verordnung zur Änderung der BKrFQV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. 2026 I Nr. 236 vom 17.08.2026; Informationen der Industrie- und Handelskammern, Stand September 2026.

1. Die IHK-Prüfung gibt es jetzt in neun Fremdsprachen

Das ist die größte Änderung — und die, die am häufigsten falsch verstanden wird. Die theoretische Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation kann seit dem 18. August 2026 neben Deutsch in diesen neun Sprachen abgelegt werden:

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Der Hintergrund ist nüchtern: Viele Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland scheiterten nicht am Fachwissen, sondern an der Prüfungssprache. Genau diese Hürde fällt jetzt — und nur diese.

Was weiterhin auf Deutsch läuft

Die IHKs formulieren das sehr deutlich (unter anderem IHK Hannover und IHK Ostwestfalen, Stand August 2026):

  • Die 140-stündige Pflichtschulung inklusive der zehn fahrpraktischen Stunden findet weiterhin in deutscher Sprache statt.
  • Anmeldung, Einladung, Prüfungsanweisungen und Ergebnisse der IHK bleiben auf Deutsch.
  • Die Theorieprüfung der regulären Grundqualifikation (240 Minuten) bleibt ebenfalls deutschsprachig — die Sprachöffnung gilt nur für die beschleunigte Variante.

Für die Praxis heißt das: Ohne Deutschkenntnisse geht es weiterhin nicht durch die Schulung. Aber wer den Stoff verstanden hat, scheitert nicht mehr an einem Prüfungsbogen in der Fremdsprache.

Wichtig bei der Anmeldung

Die Prüfungssprache muss bei der Anmeldung vor der Auswahl des Prüfungstermins festgelegt werden. Nach Anmeldeschluss ist ein Wechsel nicht mehr möglich (Quelle: IHK-Informationen zur Änderung der BKrFQV, Stand August 2026). Außerdem gilt: Die Kammern stellen die fremdsprachigen Prüfungssätze nicht alle zum selben Stichtag bereit. Die IHK Ostwestfalen nahm bereits im August 2026 erste Anmeldungen entgegen, die IHK Chemnitz rechnete mit einem Start im Oktober 2026. Ein Anruf bei der zuständigen Kammer vor der Lehrgangsbuchung spart Wartezeit.

2. Praktische Prüfung: 210 Minuten werden zu 120 Minuten

Die zweite große Änderung betrifft die reguläre Grundqualifikation, also den Weg ohne Pflichtlehrgang. Ihre praktische Prüfung bestand bisher aus drei Teilen und dauerte bis zu 210 Minuten. Jetzt sind es 120 Minuten:

PrüfungsteilBisherSeit 18.08.2026
Fahrprüfung120 Minuten90 Minuten
Praktischer Teil (Fahrzeugkontrolle, Ladungssicherung und anderes)30 Minuten30 Minuten
Bewältigung kritischer Fahrsituationenbis zu 60 Minutenentfällt
Gesamt210 Minuten120 Minuten

Weniger Prüfungszeit bedeutet in der Regel auch geringere Prüfungsgebühren und weniger Kosten für die Fahrzeugstellung — beides zahlt am Ende der Betrieb oder der Fahrschüler. Die inhaltlichen Anforderungen an die Fahrsicherheit bleiben davon unberührt: Wirtschaftliches und sicheres Fahren wird weiterhin in der Fahrprüfung bewertet.

Für die beschleunigte Grundqualifikation ändert sich an der Prüfung nichts. Sie bleibt eine 90-minütige Multiple-Choice-Theorieprüfung mit 60 Punkten, bestanden ab 50 Prozent der Punkte; für Quereinsteiger 60 Minuten und 40 Punkte, für Umsteiger 45 Minuten und 30 Punkte (Quelle: IHK-Prüfungsinformationen, Stand 2026). Alle Details zu Ablauf, Kosten und Förderung stehen in unserem Ratgeber Beschleunigte Grundqualifikation 2026.

3. Sehtest: Jetzt auch beim Augenoptiker

Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE beantragt oder verlängert, muss sein Sehvermögen nachweisen — Tagessehschärfe, Farbensehen, Gesichtsfeld, Kontrast- beziehungsweise Dämmerungssehen und Stereosehen. Diese Untersuchung durfte bisher nur ein Arzt oder Augenarzt bescheinigen.

Seit dem 18. August 2026 gilt: Die Bescheinigung nach Anlage 6 Nummer 2.1 FeV darf auch ein Augenoptikbetrieb ausstellen (§ 12 FeV in der Fassung vom 18.08.2026). Voraussetzung ist, dass der Betrieb über das erforderliche Fachpersonal, die Geräte und die betrieblichen Voraussetzungen verfügt — nicht jedes Optikgeschäft darf das also automatisch.

Wichtig, damit hier kein Missverständnis entsteht: Der Weg zum Arzt entfällt dadurch nicht komplett. Neu ist ausschließlich, wer die Sehtest-Bescheinigung ausstellen darf. Die allgemeine ärztliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung für die Lkw- und Busklassen bleibt bestehen, und wenn die Sehwerte auffällig sind, ist weiterhin ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nummer 2.2 FeV nötig. In der Praxis ist die Neuerung trotzdem eine spürbare Erleichterung: Optikertermine bekommst du meist kurzfristiger als Facharzttermine.

4. Ausländische Führerscheine: Ukraine neu in Anlage 11 FeV

Die dritte Baustelle der Verordnung ist die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse. Hier sind drei Punkte neu:

  • Ukraine: Das Land wurde in Anlage 11 FeV aufgenommen. Gültige ukrainische Führerscheine der Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können ohne theoretische und praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden.
  • Albanien, Kosovo und Montenegro: Für diese Staaten wurde die prüfungsfreie Umschreibung auf die Lkw- und Busklassen (C- und D-Klassen) ausgeweitet.
  • EU und EWR: Führerscheine werden auch dann anerkannt, wenn die Schlüsselzahl 70 in Zeile 12 fehlt.

Für Speditionen ist das der Punkt mit dem unmittelbarsten Effekt: Fahrerinnen und Fahrer, die bisher eine komplette deutsche Fahrprüfung ablegen mussten, sind schneller einsatzbereit. Zwei Einschränkungen gehören aber dazu. Erstens prüfen die Fahrerlaubnisbehörden weiterhin Wohnsitz, Gültigkeit und Echtheit des Dokuments; je nach Ausstellungsdatum ist eine Abklärung über das Kraftfahrt-Bundesamt nötig. Zweitens — und das wird am häufigsten übersehen — ersetzt die Umschreibung keine Berufskraftfahrer-Qualifikation. Wer gewerblich Güter oder Personen befördert, braucht zusätzlich die Schlüsselzahl 95 im Führerschein, also Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation plus die Weiterbildung alle fünf Jahre (§ 1 BKrFQG). Wie das zusammenspielt, erklären wir im Guide zum CE-Führerschein und zur Berufskraftfahrer-Qualifikation.

Was sich nicht geändert hat

Damit aus einer echten Erleichterung keine falsche Erwartung wird — diese Punkte bleiben unverändert:

  • 140 Stunden Pflichtschulung für die beschleunigte Grundqualifikation, inklusive zehn Fahrstunden, auf Deutsch.
  • Schlüsselzahl 95 bleibt Pflicht für jede gewerbliche Fahrt im Güter- und Personenverkehr.
  • 35 Stunden Weiterbildung alle fünf Jahre — dazu unser Guide zur BKrFQG-Weiterbildung.
  • Mindestalter: Mit beschleunigter Grundqualifikation C und CE ab 21 Jahren, C1 und C1E ab 18 Jahren.
  • Prüfungsinhalte: Die Themenfelder der BKrFQV bleiben vollständig — gekürzt wurde Prüfungszeit, nicht Wissen.

Reicht das gegen den Fahrermangel?

Die Reform setzt genau an den Stellen an, die Praktiker seit Jahren kritisieren. Gemessen an der Lücke ist sie trotzdem ein Baustein, keine Lösung. Die Zahlen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL, Stand Januar 2026):

KennzahlWert
Fehlende Lkw-Fahrer in Deutschlandüber 70.000
Berufskraftfahrer älter als 55 Jahrerund ein Drittel
Altersbedingte Abgänge pro Jahr30.000 bis 35.000
Neueinsteiger pro Jahr15.000 bis 20.000

Rechnerisch fehlen also jedes Jahr rund 15.000 Fahrer zusätzlich. Eine kürzere Prüfung und ein Fragebogen auf Polnisch oder Ukrainisch holen niemanden in den Beruf, der sich nicht ohnehin dafür interessiert — sie verhindern aber, dass Interessierte auf dem Weg dorthin hängen bleiben. Mehr zur Lage im Beitrag Fahrermangel 2026.

Was du als Fahrer oder Quereinsteiger jetzt tun kannst

  1. Prüfungssprache klären, bevor du buchst. Frag deine IHK, ab wann sie deine Wunschsprache anbietet — und melde dich rechtzeitig an, weil die Sprache nach Anmeldeschluss feststeht.
  2. Förderung vor der Anmeldung klären. Lehrgang, Prüfung und oft auch der Führerschein sind über einen Bildungsgutschein förderfähig. Das muss vor dem Vertrag mit dem Bildungsträger geklärt sein, und der Träger muss AZAV-zertifiziert sein.
  3. Sehtest beim Optiker terminieren. Ruf vorher an und frag, ob der Betrieb die Untersuchung für die Klassen C und D anbietet — nicht jeder tut das.
  4. Ausländischen Führerschein prüfen lassen. Bei Führerscheinen aus der Ukraine, Albanien, dem Kosovo oder Montenegro lohnt der Gang zur Fahrerlaubnisbehörde jetzt neu, selbst wenn du früher eine Absage bekommen hast.
  5. Parallel bewerben. Viele Speditionen finanzieren Qualifizierung und Führerschein, wenn du dich vorher bei ihnen bewirbst. Aktuelle Lkw- und Busfahrer-Jobs findest du hier — die Bewerbung dauert wenige Minuten, einen fertigen Lebenslauf brauchst du dafür nicht zwingend.

Wie der Einstieg konkret abläuft, steht im Ratgeber Quereinstieg Lkw. Was du danach verdienst, zeigt unser Gehalts-Guide 2026.

Was Speditionen und Busunternehmen daraus machen sollten

Die Reform vergrößert den Bewerberkreis — aber nur für Betriebe, die ihre Prozesse darauf einstellen:

  • Stellenanzeigen öffnen: Formulierungen wie „verhandlungssicheres Deutsch" sortieren jetzt Bewerber aus, die die Qualifikation regulär erwerben können. Sinnvoller ist, das tatsächlich benötigte Sprachniveau zu beschreiben — etwa „Deutsch für Verladung und Lieferpapiere".
  • Anerkennung aktiv prüfen: Frag bei Bewerbungen gezielt nach ausländischen Führerscheinen und dem Stand der Umschreibung. Viele wissen selbst nicht, dass sich ihre Lage im August geändert hat.
  • Qualifizierung mitfinanzieren: Wer beschleunigte Grundqualifikation und Sehtest organisiert, gewinnt Fahrer, die andere Betriebe wegen der Hürden abgelehnt haben.
  • Bewerbungsweg kurz halten: Diese Zielgruppe bewirbt sich mobil, oft abends, selten mit vollständigen Unterlagen. Jedes Pflichtfeld kostet Bewerbungen.

Genau dafür ist Kraftfahrer.net gebaut: eine Stellenbörse ausschließlich für Fahrpersonal, mit Bewerbung in wenigen Klicks — auch per WhatsApp — und einem kostenlosen Bewerbermanagement, in dem du eingehende Bewerbungen direkt bearbeitest. Hier findest du die Pakete für Arbeitgeber, und wenn du erst einmal sehen willst, was sonst noch wirkt: unser Recruiting-Guide für 2026.

Häufige Fragen zur Reform

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Seit dem 18. August 2026. Die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 17. August 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 236); der Bundesrat hatte ihr am 10. Juli 2026 zugestimmt.

In welchen Sprachen kann ich die IHK-Prüfung ablegen?

Neben Deutsch in Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Das gilt für die theoretische Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation im Güter- und Personenverkehr.

Kann ich den Lehrgang auch in meiner Sprache machen?

Nein. Die 140-stündige Pflichtschulung einschließlich der zehn Fahrstunden findet weiterhin auf Deutsch statt, ebenso die gesamte Kommunikation mit der IHK. Geöffnet wurde nur die Prüfungssprache.

Wie lange dauert die praktische Prüfung jetzt?

Bei der regulären Grundqualifikation 120 Minuten statt bisher 210: 90 Minuten Fahrprüfung plus 30 Minuten praktischer Teil. Der Abschnitt „Bewältigung kritischer Fahrsituationen" ist entfallen. Die beschleunigte Grundqualifikation hat unverändert keine praktische Prüfung.

Darf jeder Optiker den Sehtest für den Lkw-Führerschein machen?

Nein. Der Augenoptikbetrieb muss über geeignetes Fachpersonal, die notwendigen Geräte und die betrieblichen Voraussetzungen verfügen. Frag vor dem Termin nach, ob der Betrieb die Untersuchung für die Klassen C und D anbietet.

Kann ich meinen ukrainischen Lkw-Führerschein jetzt ohne Prüfung umschreiben?

Ja. Die Ukraine steht seit dem 18. August 2026 in Anlage 11 FeV; die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE können ohne theoretische und praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft weiterhin Wohnsitz, Gültigkeit und Echtheit. Für gewerbliche Fahrten brauchst du zusätzlich die Schlüsselzahl 95.

Ersetzt die Umschreibung die Berufskraftfahrer-Qualifikation?

Nein. Führerschein und Berufskraftfahrer-Qualifikation sind zwei getrennte Nachweise. Für gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung brauchst du zusätzlich die Schlüsselzahl 95 und alle fünf Jahre die 35-stündige Weiterbildung.

Wird die Qualifikation dadurch günstiger?

Bei der regulären Grundqualifikation ja — kürzere Prüfungszeit bedeutet in der Regel niedrigere Prüfungsgebühren und weniger Kosten für die Fahrzeugstellung. Die Lehrgangskosten der beschleunigten Grundqualifikation ändern sich durch die Verordnung nicht; sie liegen weiterhin bei etwa 1.500 bis 3.500 Euro und sind förderfähig.

Fazit

Die Reform ist kein Qualitätsabbau, sondern Bürokratieabbau an genau den drei Stellen, die Einsteiger bisher ausgebremst haben: Prüfungssprache, Prüfungsdauer und Facharzttermine. Die Inhalte bleiben, die Schlüsselzahl 95 bleibt, die Weiterbildung bleibt. Für Quereinsteiger ist der Weg ans Steuer kürzer geworden — und für Speditionen wird der Bewerberkreis größer, wenn sie ihre Anforderungen ehrlich formulieren.

Du willst den nächsten Schritt gehen? Schau dir die aktuellen Fahrer-Jobs an — viele Arbeitgeber unterstützen bei Qualifizierung und Führerschein. Du suchst Fahrpersonal? Schalte deine Stellenanzeige auf Kraftfahrer.net und erreiche Bewerber genau dort, wo sie suchen.

Quellen

Stand: 16. September 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der Verordnung zum Redaktionsschluss wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind der Verordnungstext und die Auskunft deiner IHK beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

Du suchst einen neuen Job als Kraftfahrer?

Entdecke aktuelle Stellenangebote für LKW-Fahrer, Busfahrer und Kurierfahrer.

Jobs ansehen

Teilen

Jetzt kostenlos registrieren
Zustimmung der cookie
Wir schalten in den richtigen Gang – auch beim Datenschutz! Damit kraftfahrer.net für dich optimal läuft und dir passende Jobs und Inhalte bieten kann, verwenden wir Cookies. Du entscheidest, welche Cookies wir nutzen dürfen. Für mehr Infos hier klicken -> Datenschutz Bereich.