Innerorts (Pkw)

Stand: Oktober 2026 — nach BKatV und StVO

§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO; BKatV lfd. Nr. 11.3 i. V. m. Tabelle 1 c

Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t, jeweils ohne Anhänger (BKatV Tabelle 1 c). Für Lkw über 3,5 t, Busse und Fahrzeuge mit Anhänger: Berufskraftfahrer › Lkw über 3,5 t.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bis 10 km/h (Pkw) 30 € — —
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 11–15 km/h (Pkw) 50 € — —
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 16–20 km/h (Pkw) 70 € — —
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21–25 km/h (Pkw) A 115 € 1 —
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 26–30 km/h (Pkw) A
Kein Regelfahrverbot. Ein Fahrverbot droht bei Beharrlichkeit: zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der ersten Entscheidung (§ 4 Abs. 2 BKatV).
180 € 1 1 Mon. *
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 31–40 km/h (Pkw) A 260 € 2 1 Mon.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 41–50 km/h (Pkw) A 400 € 2 1 Mon.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 51–60 km/h (Pkw) A 560 € 2 2 Mon.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 61–70 km/h (Pkw) A 700 € 2 3 Mon.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts über 70 km/h (Pkw) A 800 € 2 3 Mon.
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO; BKatV lfd. Nr. 11.3 i. V. m. Tabelle 1 c
Rechtsstand: 15.10.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Regelsätze für den Normalfall, im Einzelfall mehr oder weniger. Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen dazu.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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