Überholen

Stand: Mai 2026 — nach BKatV und StVO

§ 5 StVO

Bußgelder für Überholverstöße.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Überholen trotz Überholverbot (Zeichen 276, 277) A 70 € 1
Überholen trotz Überholverbot mit Gefährdung A 250 € 2 1 Mon.
Überholen trotz Überholverbot mit Sachbeschädigung A 300 € 2 1 Mon.
Überholen bei unklarer Verkehrslage A 100 € 1
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung A 250 € 2 1 Mon.
Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung A 300 € 2 1 Mon.
Rechts überholt innerorts (außerhalb der zugelassenen Fälle) 30 €
Rechts überholt außerorts A 100 € 1
Rechts überholt außerorts mit Gefährdung A 120 € 1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass der Gegenverkehr gefährdet wurde A 250 € 2 1 Mon.
Beim Überholen den Mindestabstand zu Radfahrern/Fußgängern nicht eingehalten (innerorts 1,5 m / außerorts 2 m) 30 €
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern nicht eingehalten mit Gefährdung A 100 € 1
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 5 StVO
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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