Rotlichtverstoß

Stand: Mai 2026 — nach BKatV und StVO

§ 37 StVO

Bußgelder für das Überfahren einer roten Ampel.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) A 90 € 1
Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) mit Gefährdung A 200 € 2 1 Mon.
Rotlichtverstoß (Ampel weniger als 1 Sekunde rot) mit Sachbeschädigung A 240 € 2 1 Mon.
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) A 200 € 2 1 Mon.
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde) mit Gefährdung A 320 € 2 1 Mon.
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde) mit Sachbeschädigung A 360 € 2 1 Mon.
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit

Häufige Fragen

Entscheidend ist die Zeit, die die Ampel bereits rot war, als die Haltelinie überfahren wurde. Gemessen wird ab dem Umschalten auf Rot bis zum Überfahren der Haltelinie. Unter 1 Sekunde gilt als einfacher Rotlichtverstoß, ab 1 Sekunde als qualifizierter Rotlichtverstoß mit deutlich höheren Strafen.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als 1 Sekunde rot war. Dann drohen mindestens 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der Grund für die höhere Strafe: Nach 1 Sekunde kann bereits Querverkehr angefahren sein.
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 37 StVO
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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