Geschwindigkeitsverstöße

Stand: Mai 2026 — nach BKatV und StVO

§ 3 StVO, § 49 StVO, BKatV lfd. Nr. 11.3

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Für diese Kategorie sind aktuell keine Bußgelder hinterlegt.

Häufige Fragen

Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen. Ab 100 km/h werden 3 % des gemessenen Wertes abgezogen. Diese Toleranz soll Messungenauigkeiten ausgleichen und wird automatisch berücksichtigt.

Innerorts droht ab 31 km/h zu viel ein Fahrverbot von 1 Monat. Außerorts gilt dies erst ab 41 km/h zu viel. Bei wiederholter Überschreitung um 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres kann auch ohne Erreichen dieser Schwelle ein Fahrverbot verhängt werden (Beharrlichkeit).

Ein bedingtes Fahrverbot (auch Regelfahrverbot) wird normalerweise verhängt, kann aber im Einzelfall entfallen, wenn besondere Umstände vorliegen. Bei einer Ersttat und geringer Überschreitung kann die Behörde davon absehen, insbesondere wenn eine existenzbedrohende Härte nachgewiesen wird.
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 3 StVO, § 49 StVO, BKatV lfd. Nr. 11.3
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
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