Handy am Steuer

Stand: Mai 2026 — nach BKatV und StVO

§ 23 Abs. 1a StVO

Bußgelder für die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Kraftfahrzeugs A 100 € 1
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung A 150 € 2 1 Mon.
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Sachbeschädigung A 200 € 2 1 Mon.
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Radfahren 55 €
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit

Häufige Fragen

Das Verbot nach § 23 Abs. 1a StVO gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu zählen Handys, Smartphones, Tablets, Laptops und auch Navigationsgeräte, wenn sie während der Fahrt in der Hand gehalten werden.

Nein. Solange der Motor läuft, gilt das Verbot auch bei Stillstand an einer roten Ampel. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist (bei Start-Stopp-Automatik reicht der automatische Motorstopp nicht aus).
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 23 Abs. 1a StVO
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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