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§ 23 Abs. 1a StVO
Bußgelder für die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt.
Bußgeldtabelle 2026
| Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Kraftfahrzeugs A | 100 € | 1 | — |
| Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung A | 150 € | 2 | 1 Mon. |
| Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit Sachbeschädigung A | 200 € | 2 | 1 Mon. |
| Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Radfahren | 55 € | — | — |
| Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit | |||
Häufige Fragen
Verwandte Themen
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
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StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
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KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite:
§ 23 Abs. 1a StVO
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
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