Parken & Halten

Stand: Mai 2026 — nach BKatV und StVO

§ 12 StVO, § 41 StVO

Bußgelder für Park- und Halteverstöße.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve 35 €
Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle mit Behinderung 55 €
Parken im Bereich einer Feuerwehrzufahrt 55 €
Parken im Bereich einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen A 100 € 1
Parken auf Gehweg 55 €
Parken auf Gehweg mit Behinderung 70 €
Parken auf einem Radweg 55 €
Parken auf einem Radweg mit Behinderung 70 €
Parken auf einem Radweg mit Gefährdung 80 €
Parken auf einem Radweg mit Sachbeschädigung 100 €
Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz 55 €
Parken in zweiter Reihe 55 €
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung 80 €
Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung 90 €
Parken in zweiter Reihe mit Sachbeschädigung 110 €
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge 55 €
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt (amtlich gekennzeichnet) 55 €
Halten in zweiter Reihe 55 €
Halten in zweiter Reihe mit Behinderung 70 €
Parken auf einer Sperrfläche 25 €
Halten auf einem Schutzstreifen für Radfahrer 55 €
Halten auf einem Schutzstreifen mit Behinderung 70 €
Halten auf einem Schutzstreifen mit Gefährdung 80 €
Halten auf einem Schutzstreifen mit Sachbeschädigung 100 €
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit
Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 12 StVO, § 41 StVO
Letzte Aktualisierung: 16.05.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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