Lkw über 3,5 t

Stand: Oktober 2026 — nach BKatV und StVO

BKatV Anlage und Anhang Tabelle 1 a; StVO §§ 3, 4, 9, 11, 19, 30; StVZO

Bußgelder für Fahrer von Lkw über 3,5 t: Geschwindigkeit nach BKatV Tabelle 1 a (gilt auch für Busse ohne Fahrgäste und Fahrzeuge mit Anhänger), 50 m Abstand auf der Autobahn, Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Rettungsgasse und Bahnübergang. Halterzeilen betreffen, wer die Fahrt anordnet oder zulässt.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts bis 10 km/h zu schnell 40 € — —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts bis 10 km/h zu schnell 30 € — —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 11–15 km/h zu schnell 60 € — —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 11–15 km/h zu schnell 50 € — —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts bis 15 km/h, länger als 5 Minuten oder mehr als zweimal nach Fahrtantritt zu schnell A 160 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts bis 15 km/h, länger als 5 Minuten oder mehr als zweimal nach Fahrtantritt zu schnell A 140 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 16–20 km/h zu schnell A 160 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 16–20 km/h zu schnell A 140 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 21–25 km/h zu schnell A 175 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 21–25 km/h zu schnell A 150 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 26–30 km/h zu schnell A 235 € 2 1 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 26–30 km/h zu schnell A 175 € 1 —
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 31–40 km/h zu schnell A 340 € 2 1 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 31–40 km/h zu schnell A 255 € 2 1 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 41–50 km/h zu schnell A 560 € 2 2 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 41–50 km/h zu schnell A 480 € 2 1 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts 51–60 km/h zu schnell A 700 € 2 3 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts 51–60 km/h zu schnell A 600 € 2 2 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: innerorts mehr als 60 km/h zu schnell A 800 € 2 3 Mon.
Lkw über 3,5 t, Bus ohne Fahrgäste oder mit Anhänger: außerorts mehr als 60 km/h zu schnell A 700 € 2 3 Mon.
Lkw über 3,5 t oder Bus: auf der Autobahn bei mehr als 50 km/h weniger als 50 m Abstand zum Vorausfahrenden 80 € 1 —
Kfz über 3,5 t: innerorts beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren A
Gilt, wenn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder querendem Fußverkehr zu rechnen ist (§ 9 Abs. 6 StVO).
70 € 1 —
Keine Rettungsgasse gebildet (stockender Verkehr auf Autobahn oder Außerortsstraße) A
Gilt für alle Fahrzeuge.
200 € 2 1 Mon.
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung A 240 € 2 1 Mon.
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung A 280 € 2 1 Mon.
Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung A 320 € 2 1 Mon.
Bahnübergang trotz Wartepflicht überquert (außer bei geschlossener Schranke) A
Wartepflicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 StVO, z. B. bei Rotlicht oder sich senkender Schranke. Gilt für alle Fahrzeuge.
240 € 2 1 Mon.
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke überquert A
Gilt für alle Kraftfahrzeuge.
700 € 2 3 Mon.
Sonn- oder Feiertagsfahrverbot missachtet (Lkw über 7,5 t oder Anhänger hinter Lkw, 0 bis 22 Uhr)
Gilt für geschäftsmäßige oder entgeltliche Güterbeförderung; Ausnahmen in § 30 Abs. 3 StVO.
120 € — —
Halter (wer die Fahrt anordnet oder zulässt): Fahrt am Sonn- oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 570 € — —
Kfz über 7,5 t: überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 m lag A 120 € 1 —
Kfz über 7,5 t: überholt bei Sichtweite unter 50 m – mit Gefährdung A 200 € 2 1 Mon.
Kfz über 7,5 t: überholt bei Sichtweite unter 50 m – mit Sachbeschädigung A 240 € 2 1 Mon.
Lkw über 7,5 t oder Zugmaschine: äußerst linken Fahrstreifen bei Schneeglätte, Glatteis oder Sichtweite bis 50 m benutzt 80 € 1 —
Kfz über 3,5 t (nicht Pkw oder Bus): Verkehrsverbot missachtet, z. B. Zeichen 253 „Verbot für Kfz über 3,5 t“ 100 € — —
Gewichts- oder Höhenbeschränkung missachtet, Fahrbahn zusätzlich mit Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet
Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 1053-33 oder Zeichen 265 (§ 41 Abs. 1, § 43 Abs. 3 StVO).
500 € — 2 Mon.
Geschwindigkeitsbegrenzer fehlt, ist unzulässig eingestellt oder wird nicht benutzt 100 € 1 —
Halter (wer die Fahrt anordnet oder zulässt): Fahrt ohne vorgeschriebenen oder mit unzulässig eingestelltem Geschwindigkeitsbegrenzer angeordnet oder zugelassen 150 € 1 —
Lkw oder Bus in Betrieb genommen, obwohl sein Zustand die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 180 € 1 —
Halter (wer die Fahrt anordnet oder zulässt): Lkw oder Bus nicht vorschriftsmäßig, Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt 270 € 1 —
Halter (wer die Fahrt anordnet oder zulässt): Verkehrssicherheit von Lkw oder Bus durch Ladung oder Besetzung wesentlich beeinträchtigt 270 € 1 —
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit
Hinweis für Berufskraftfahrer: Für Lkw über 3,5 t, Busse und Gefahrgut gelten teils höhere Regelsätze als für Pkw. Schon ein Fahrverbot kann den Arbeitsplatz gefährden.

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Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: BKatV Anlage und Anhang Tabelle 1 a; StVO §§ 3, 4, 9, 11, 19, 30; StVZO
Rechtsstand: 15.10.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
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