Ladungssicherung

Stand: Oktober 2026 — nach BKatV und StVO

§ 22 StVO, § 23 StVO

Bußgelder für unzureichende oder fehlende Ladungssicherung.

Bußgeldtabelle 2026

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Ladung nicht verkehrssicher verstaut oder gesichert (Lkw oder Bus) A 60 € 1 —
Ladung nicht verkehrssicher verstaut mit Gefährdung (Lkw oder Bus) A 75 € 1 —
Ladung nicht verkehrssicher verstaut mit Sachbeschädigung (Lkw oder Bus) A 90 € 1 —
Ladung ragt nach vorn oder hinten mehr als zulässig über das Fahrzeug hinaus 20 € — —
Ladung ragt seitlich mehr als zulässig über das Fahrzeug hinaus 20 € — —
Vorgeschriebene Kenntlichmachung der Ladung unterlassen 25 € — —
Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug A 60 € 1 —
Fahrverbot möglich Punkteeintrag * = Fahrverbot unter Umständen bedingt A = Relevant für Probezeit
Hinweis für Berufskraftfahrer: Für Lkw über 3,5 t, Busse und Gefahrgut gelten teils höhere Regelsätze als für Pkw. Schon ein Fahrverbot kann den Arbeitsplatz gefährden.

Häufige Fragen

Die Verantwortung für die Ladungssicherung liegt beim Fahrer (§ 22 StVO), dem Halter (§ 31 StVZO) und dem Verlader. Der Fahrer muss die Ladungssicherung vor Fahrtantritt und während der Fahrt prüfen. Der Verlader muss für transportgerechte Verpackung und Sicherung sorgen. Alle drei können bei Verstößen mit Bußgeldern belegt werden.

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Rechtsquellen & Hinweise
BKatV
Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) i.d.F. der letzten Änderung
StVO
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), insbesondere §§ 24, 25
KBA / FAER
Kraftfahrt-Bundesamt — Fahrerlaubnisregister (FAER)
Spezifische Rechtsgrundlage dieser Seite: § 22 StVO, § 23 StVO
Rechtsstand: 15.10.2026
Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Regelsätze für den Normalfall, im Einzelfall mehr oder weniger. Bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen dazu.
Kein Ersatz für Rechtsberatung.
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